Allgemeines
Das vereinbart Coaching bezweckt die individuelle Förderung und Unterstützung des Coachees durch Greta Engelhardt (nachfolgend Coach genannt) bei der eigenen Weiterentwicklung. Wesentliches Ziel ist die Stärkung der Möglichkeiten zur Selbstregulation des Coachees. Selbstreflexion sowie aktive und selbstverantwortliche Mitwirkung des Coachees sind dafür unerlässlich. Das Gleiche gilt ggfs. für die Bereitschaft, Änderungen vorzunehmen. Coach und Coachee verstehen sich gegenseitig als gleichberechtigte Partner in diesem Prozess.
Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Es erfolgt auf Grundlage der zwischen den Coach und Coachee geführten vorbereitenden Gespräche.
Coaching stellt keine Beratung, Psychotherapie oder medizinische Behandlung in irgendeiner Form dar. Weder die Feststellung noch die Linderung oder Heilung evtl. krankhafter Zustände des Coachees sind Gegenstand dieses Vertrages.
Vertragsgegenstand
- Greta Engelhardt übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen des beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses.
- Der Vertragsbeginn, die Dauer sowie die Anzahl der Sitzungen werden individuell zwischen Coach und dem Coachee vereinbart. Diese Vereinbarungen erfordern eine schriftliche Bestätigung durch beide Vertragspartner. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarungen muss ebenfalls schriftlich festgehalten und von beiden Seiten bestätigt werden.
- Die Coaching-Sitzungen werden entweder online oder in Seefeld (Alte Fabrik, Stampfgasse 6, 82229 Seefeld) durchgeführt. Der Ort der Durchführung wird im Voraus von beiden Parteien einvernehmlich festgelegt und schriftlich bestätigt.
Pflichten des Coachs (Greta Engelhardt)
- Der Coach ist verpflichtet, das Coaching persönlich durchzuführen.
- Der Coach ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten im Interesse des Coachees einzusetzen. Er legt ihm die jeweils eingesetzten Methoden, ihre Wirkungsweisen, Chancen und Risiken in jeder Phase des Coachings offen.
- Der Coach ist verpflichtet, seine Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen. Seine Hauptaufgabe ist es, den Coachee als Auslöser und bei der Durchführung von Veränderungsprozessen zu unterstützen. Er ist für die Auswahl der jeweils geeigneten Methodik verantwortlich und soll dabei Wünsche und Bedürfnisse des Coachee berücksichtigen.
- Der Coach ist verpflichtet, den Coachee unverzüglich zu informieren, wenn er sich selbst nicht mehr in der Lage sieht, das Coaching fortzuführen.
Pflichten des Coachees
- Der Coachee akzeptiert, dass er sowohl während der einzelnen Coaching-Sitzungen als auch in der Zeit zwischen den Coaching-Sitzungen allein verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er trägt die volle Verantwortung für sich, insbesondere hinsichtlich seiner psychischen Belastbarkeit.
- Die vertraglich vereinbarten Coaching Leistungen sind kein Ersatz für medizinische Behandlungen oder sonstige therapeutische Maßnahmen. Sollten ärztliche oder therapeutische Behandlungen des Coachees die Coaching Leistungen beeinflussen können, wird er den Coach hierüber unverzüglich zu informieren.
- Der Coachee erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die er im Rahmen des Coachings und / oder auf Anregung des Coaches unternimmt, auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko von ihm unternommen werden.
- Die erfolgreiche Durchführung der vertragsgemäßen Coaching Leistungen setzt die Mitwirkung des Coachee bei der Veränderungsarbeit voraus. Er ist außerdem verpflichtet, dem Coach sämtliche für die Durchführung des Coachings erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Vergütung
- Das Honorar für Coaching- und Beratungsleistungen wird individuell und schriftlich zwischen Greta Engelhardt und dem Coachee vereinbart. Der Honorarsatz richtet sich nach der geleisteten Stunde und wird im Vorfeld festgelegt. Alle Honorare verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt.).
- Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlungsmodalitäten werden ebenfalls schriftlich festgehalten.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Coaching- und Beratungsleistungen entstehen (z.B. Reisekosten), werden gesondert in Rechnung gestellt und im Vorfeld vereinbart.
- Der Coach behält sich das Recht vor, die Honorarsätze bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden dem Coachee rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Absagen
- Termine für Coaching-Sitzungen werden zwischen Coach und Coachee verbindlich vereinbart.
- Vereinbarte Coaching-Termine können bis 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin unter Vereinbarung eines Ersatztermins verschoben werden. Dies muss schriftlich (E-Mail ausreichend) eingereicht werden. Der Ersatztermin ist innerhalb von 21 Tagen nach dem ursprünglichen Termin wahrzunehmen, sofern dies nicht aus besonders schwerwiegenden Gründen (zum Beispiel anhaltende Erkrankung oder ähnliches) nicht möglich ist.
- Eine vereinbarte Coaching-Sitzung ist vom Coachee spätestens drei Werktage vor der Coaching-Sitzung abzusagen. Der Coachee ist für den rechtzeitigen Zugang der Absage verantwortlich. Sagt der Coachee eine Coaching-Sitzung nicht fristgerecht ab, so ist hat er diese im vollem Umfang zu vergüten. Dem Coachee ist der Nachweis gestattet, dass dem Coach ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
- Fallen einzelne Coaching-Sitzungen wegen Krankheit des Coaches oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse aus, so ist der Coach berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Weitere Ansprüche des Coachee bestehen nicht.
Datenschutz / Verschwiegenheit
- Der Coach ist berechtigt, die ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten des Coachees unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
- Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben und Aufzeichnungen aller Art, so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
- Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden. Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Die Hinweise zum Datenschutz werden vom Coachee zur Kenntnis genommen.
Urheberrechte
- Soweit der Coach Materialien und Unterlagen erstellt, steht ihm das Urheber- und Nutzungsrecht zu. Der Coachee ist nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen, zu speichern und/oder zu verbreiten.
- Die Vertragspartner dürfen keine Ton- und/oder Videomitschnitte der Coaching-Sitzungen ohne schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners anfertigen.
Haftung
Der Coach schließt jede Haftung für sich, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss sind nicht umfasst:
- der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Coaches oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Coaches beruhen,
- der Ausschluss oder die Begrenzung von sonstigen Schäden (insbesondere Sachschäden), die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Coaches oder auf einer vorsätzlichen order grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Coaches beruhen,
- jede andere Haftung, deren Ausschluss gesetzlich verboten ist.
Schlussbestimmungen
- Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
- Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftformklausel.